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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle nicht beschriebenen Punkte gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR)

1 – Geltungsbereich

 

  • Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der bilatec industry + office gmbh (nachfolgend «wir» genannt) und den Bestellern gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen Ihrerseits erkennen wir nicht an.
  • Für alle nicht beschriebenen Punkte gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).
  • Der Kunde anerkennt bei jeder Bestellung in allen Punkten diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, es sind andere Abmachungen ausdrücklich schriftlich getroffen worden. Sie gelten auch für alle im Zusammenhang hiermit stehenden Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen, Internetseiten oder ähnlichen Medien.

 

 

2 – Vertragsabschluss

 

  • Der Kaufvertrag kommt zustande mit bilatec industry + office gmbh.
  • Durch die Bestellung der gewünschten Ware und betätigen des „JETZT KAUFEN“-Button geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Ware ab, das von uns ohne weitere Bestätigung durch die Versendung der Ware angenommen wird. Nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Aufträge werden möglichst komplett ausgeführt. Wir behalten uns vor, nicht lagernde Artikel nach Fertigstellung nachzusenden.
  • Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für die bilatec industry + office gmbh nur dann verbindlich, wenn diese Verkaufsbedingungen denjenigen der bilatec industry + office gmbh entsprechen oder von der bilatec industry + office gmbh ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Die vorbehaltslose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder Entgegennahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

 

 

3 – Lieferbedingungen

 

  • Die Lieferung erfolgt ab CH-8570 Weinfelden.
  • Sollte ein Artikel nicht oder nur teilweise vorrätig sein, besprechen wir mit Ihnen die Lieferfrist für die gesamte Lieferung oder allenfalls vorgängige Teillieferungen wo sinnvoll.
  • Sämtliche Angebote für Einrichtungssysteme aus den Katalogen und Preislisten der bilatec industry + office gmbh sind unverbindlich und können von der bilatec industry + office gmbh ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden. Der Kunde ist für den Einbau und Verwendung der Ware selbst verantwortlich. Er kann sich nur dann auf eine technische Beratung und Hilfe der bilatec industry + office gmbh berufen, wenn die Erbringung dieser Leistung ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Projektberatung die sich über die normale technische Beratung erstreckt ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, zusätzlich kostenpflichtig.
  • Lieferungen erfolgen nur gegen Bezahlung mit den in Punkt 5 genannten Zahlungsmitteln. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung der bestellten Ware bei Zahlung auf Vorkasse erst erfolgt, sobald die Zahlung des vollständigen Kaufpreises sowie Versandkosten bei uns eingegangen ist.
  • Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsabschluss/Bestellungseingang, sofern vorher alle Formalitäten und technischen Aspekte bereinigt worden sind. Die vereinbarten Lieferfristen ändern sich angemessen ohne Rechtsansprüche jeglicher Art aufgrund der Änderung der Lieferfrist, wenn
    a) die Angaben zu Erfüllung des Auftrages nicht rechtzeitig oder nicht komplett sind
    b) wenn der Kunde bzw. Dritte (namentlich Unterlieferanten, Subunternehmer etc.) mit Lieferungen oder Arbeiten im Verzug sind
    c) wenn beim Kunden bzw. Dritten Hindernisse oder unvorhergesehene Ereignisse aller Art auftreten.
    d) Nichteinhalten der Liefertermine durch die bilatec industry + office gmbh berechtigt den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung nach Ablauf nicht durch eine von der bilatec industry + office gmbh schriftlich angesetzte Nachfrist (mindestens 2 Wochen) erfolgt ist.
  • Wird die Ware von der bilatec industry + office gmbh transportiert, trägt die Gefahr des Transportes die bilatec industry + office gmbh. Wird die Ware durch einen externen Transporteur übernommen, lehnt die bilatec industry + office gmbh sämtliche Haftung ab.
  • Wir liefern grundsätzlich in der Schweiz und Liechtenstein. Andere Länder auf Anfrage.

Für die oben genannten Länder gelten für Lagerartikel unverbindlich folgende Lieferzeiten (Arbeitstage Montag–Freitag):
Schweiz, Liechtenstein:2 – 5 Tage
Andere Länder                   auf Anfrage

 

4 – Preise und Versandkosten

 

  • Die verbindlichen Preise ergeben sich ausschliesslich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der bilatec industry + office gmbh. Sofern nichts anders vereinbart wurde, verstehen sich die angegebenen Preise in Schweizer Franken (CHF) ex work (Incoterms 2000), Weinfelden TG ohne Verpackung. Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Materialkosten nachweisbar wesentlich, ist die bilatec industry + office gmbh berechtigt, einen entsprechenden der Teuerung angemessenen Preiszuschlag zu verrechnen.
  • Die Preise werden im Shop ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt, die Mehrwertsteuer wird während dem Bestellprozess automatisch berechnet (CH).
  • Die Angebote der bilatec industry + office gmbh gelten für die Dauer eines Monates als verbindlich.
  • Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden pro Bestellung verrechnet.
  • Die Versandpreise werden auf Grund des Bestellwertes berechnet. Die effektiven Versandkosten werden im Checkout ausgewiesen.

 

 

5 – Bezahlung

 

  • Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Kauf auf Rechnungen zahlbar innert 30 Tagen netto(bei Firmenkunden), Kreditkarten (Mastercard, Visa), Paypal, TWINT und Vorauskasse.
  • Wenn Sie Waren für den gewerblichen Weiterverkauf bestellen möchten, nehmen Sie für eine individuelle Bestellung oder Preisofferte mit unserem Support () Kontakt auf.

 

 

6 – Rückgaberecht

 

  • Für Alle Einkäufe unter bilatec.shop gewähren wir ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Erhalt der Ware. Sie haben das Recht die Produkte gemäss den Bestimmungen dieses Abschnittes ohne Angaben von Gründen zurück zu senden.
  • Alle retournierten Produkte werden von uns kontrolliert. Wir bitten Sie die Ware vollständig und unversehrt mit der Original-Verpackung zurückzusenden. Die Produkte dürfen keine Gebrauchspuren aufweisen.
  • Die Kosten für die Rücksendung gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.

Nutzen Sie folgende Rücksendeadresse:
bilatec industry + office gmbh, c/o Hasler Transport AG, Dunantstrasse 17, CH-8570 Weinfelden

  • Nach Ihren Wünschen erstatten wir Ihnen den Gesamtbetrag innert zehn Tagen nach Erhalt der Ware zurück oder tauschen das Produkt gegen ein Neues aus.

 

 

7 – Eigentumsvorbehalt

 
Die Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der zugehörigen Kosten.

 8 – Haftung, Garantieansprüche und Reklamation

 

  • Sie sind verpflichtet die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche, äusserlich erkennbare Transportschäden sind unmittelbar bei Ankunft der Zulieferinstitution (Post, DHL oder Spediteur) zu melden und auf dem der Ware beiliegendem Lieferschein zu vermerken und von der Zulieferinstitution zu unterschreiben.
  • Beanstandungen oder Mängel jeglicher Art (ausser Transportschäden) müssen schriftlich und innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware erfolgen. Diese haben genaue Angaben über Umstände und Art der gerügten Mängel zu enthalten. Beanstandungen nach Ablauf von 5 Arbeitstagen gelten als verspätete Mängelrüge und sind wirkungslos.
  • Garantieansprüche auf bilatec-eigene Produkte können nur auf Materialfehler, innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb ab der Bereitstellung für den Käufer in unserem Werk geltend gemacht werden. bilatec-eigene Produkte sind solche, die von oder für bilatec gefertigt wurden und zugleich unter der Marke bilatec verkauft werden. Die Garantie für elektrische Bauteile, Auszüge, Sonderanfertigungen und Verschleissteile gilt für 12 Monate.
  • Die Garantie umfasst Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und die nachweislich auf einen Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Mängel, die wir nicht vertreten haben, sind von den Garantieleistungen ausgeschlossen. Die gilt insbesondere bei unsachgemässer Behandlung des Produktes, insbesondere bei Nichtbeachtung der Montage-, Wartungs- oder Gebrauchsanweisung, Nichteinhalten von Belastungsangaben, Schäden die durch blosse Alterung hervorgerufen wurden wie z.B. das natürliche Verblassen lackierter Oberflächen, das Verschwinden von Holzplatten etc. und unsachgemässer Lagerung durch den Besteller oder Dritte, bei unüblichen Betriebsbedingungen (starker Staub, hohe Feuchtigkeit), Korrosion, bei Reparaturversuchen des Bestellers oder Dritter und bei höherer Gewalt.
  • Unsere Verpflichtung bei Eintritt eines Garantiefalles gemäss vorstehendem Absatz beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Nachbesserung in unserem Werk oder die Überlassung eines Ersatzteils für das mangelhafte Teil. Die Garantie erstreckt sich nicht auf darüber hinausgehende Ansprüche. Insbesondere die Kosten des Ein- und Ausbaus des mangelhaften Teils und die Kosten der Lieferung eines Ersatzteils gehen zu Lasten des Bestellers. Durch die Reparatur oder den Austausch eines Produktes oder eines Produktteils wird der Garantiezeitraum nicht verlängert.
  • Die Produktgarantie wird nur dem Besteller von bilatec Produkten gewährt. Wir erbringen die Garantieleistungen nur, wenn der Besteller die Originalrechnung für das mangelhafte Produkt vorlegt.
  • Ansprüche aus der Garantie verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Eintritt des Garantiefalls. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Anzeige, kann er keine Ansprüche aus der Garantie geltend machen.

  • Für Produkte die bilatec unter dem Markennamen eines Herstellers als Handelsware verkauft gelten die Garantiebestimmungen des Herstellers.

  • Nur von der bilatec industry + office gmbh schriftlich anerkannte Mängel geltend als anerkannt. Bei den von der bilatec industry + office gmbh anerkannten Mängeln leistet die bilatec industry + office gmbh Ersatz, sei es durch Austausch, Ausbesserung oder durch Zurücknahme. Jeder weitere Schadenersatzanspruch sowie ein Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen. Mängel wegen Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die zu oben genannten Normen gehörigen oder allfällige sonstige, durch uns vorgegeben oder schriftlich genehmigte Betriebsbedingungen nicht eingehalten oder ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung durch die bilatec industry + office gmbh Änderungen an der Ware vorgenommen werden.

  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ferner alle Mängel, die auf normale Abnützung, mangelhafte Wartung, unsachgemässe Behandlung, Überbeanspruchung und Einwirkung Dritter zurückzuführen sind.

 

Für Fragen wenden Sie sich an unseren Support ().

 

9 – Gerichtsstand / Erfüllungsort

Für Lieferungen und Zahlungen in allen Fällen CH-8580 Amriswil.

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